Das Luftfahrtrecht (auch Luftverkehrsrecht oder Luftrecht) beschlägt die rechtlichen Fragen (Gesetze, Verordnung und internationalen Abkommen) zur Lufthoheit, zur Nutzung des Luftraums, zu den Verkehrsrechten und zu den Landerechten.
Ebenfalls zum Luftrecht werden gezählt die Fluggastrechte, die Lufttransportrechte, die Flugunfalluntersuchungen und die Betriebsstörungen etc.
Die Luftfahrt zählt zu den am stärksten regulierten Bereichen (Supranationale und nationale Regulierungen, internationale und europäische Abkommen, Richtlinien und Verordnungen, Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz; LFG), Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung; LFV), weitere Verordnungen und Weisungen, auch des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST, Untersuchungsleitung Aviatik, Pauschalreisegesetz (PrG), Risikoregulierung, Sicherheit, Fluggastrechte, Zivilrechtliche Haftung des Luftfahrt-Carriers usw.; Selbstregulierung: IATA; Selbstorganisation: IATA Clearing House)
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