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Üble Nachrede

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Checkliste

Rechtsgebiet:
Üble Nachrede
Stichworte:
üble Nachrede
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Regelmässiges Eingeben des eigenen Namens oder der Firma in Suchmaschinen wie Google, etc. um Ehrverletzungen im Internet rasch zu entdecken und zu bekämpfen
  • Beim Fund im Internet ist vom Webseitenbetreiber die sofortige Löschung zu verlangen (eventuell unter Androhung einer Strafanzeige oder Beizug eines Anwaltes)
  • Prüfung einer allfälligen Strafanzeige
  • Sammeln von Logfiles, IP-Nummern und ähnlicher Informationen
  • Gegendarstellungen so schnell wie möglich versenden
  • Gegendarstellungen selber verfassen, sofern sich die Ehrverletzungen auf Internetblogs oder auf einer Webseite befinden, auf der man als User selber publizieren kann
  • Meldung bei der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) als zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internet-Inhalte melden möchten (www.cybercrime.admin.ch)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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